Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung


Der gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der SPD, Herr Christoph König, hat mit Wirkung zum 30.11.2020 Mandatsverzicht erklärt.

Es rückt somit zum gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz zum 01.12.2020 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus nach:

Die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der SPD

 

Herr                                                         Eberhard Bethke

                                                     Walter-Schwagenscheidt-Str. 9

                                                        61476 Kronberg im Taunus


Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus einzureichen.

Kronberg im Taunus, 27.11.2020

Michael Kauth

Stellvertretender Gemeindewahlleiter