Schiedsamt Kronberg

Sonstige Angaben

Das Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung in weniger wichtigen strafrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Schiedspersonen

Schiedspersonen sind zuständig für die Durchführung von Schlichtungsverfahren mit dem Ziel der gütlichen Einigung bei Rechtsstreitigkeiten zur Vermeidung von Privatklageverfahren.

In folgenden Fällen muss eine Schiedsperson bemüht werden, bevor der Weg zum Amtsgericht beschritten werden darf: 

1. In Streitigkeiten über Ansprüche wegen:

  • der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes handelt,
  • Überwuchses nach § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
  • Hinüberfall nach § 911 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
  • eines Grenzbaumes nach § 923 des Bürgerlichen Gesetzbuches,
  • den nach Hessischem Nachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechten, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes handelt.
  • Unterlassungsansprüche nach § 1004 BGB


 2. In Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

Ferner können die Schiedspersonen zuständig sein bei:

  • Vergehen des Hausfriedensbruchs,
  • der Beleidigung, der Körperverletzung,
  • der Bedrohung und Sachbeschädigung,
  • der Verletzung des Briefgeheimnisses.

Zur Beachtung:

Gemäß § 14 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes ist das Schiedsamt zuständig, in dessen Bezirk die Gegenpartei (die/der Beschuldigte) wohnt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung -  Rechtsgrundlagen und was Sie noch zum Nachbarrecht wissen sollten.
Nachbarschaftsbeschwerden -  finden Sie was noch alles getan werden kann und zu beachten ist.


Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern