Das Grundbuch gliedert sich in verschiedene Bereiche, in denen unterschiedliche Informationen zu einem Grundstück festgehalten werden. Jede dieser Abteilungen ist wichtig, um die rechtlichen Verhältnisse an einem Grundstück vollständig nachvollziehen zu können. Die drei Abteilungen enthalten Angaben zum Eigentümer, zu eventuellen Belastungen und Rechten Dritter.
Wer das Grundbuch einsehen möchte muss Eigentümer sein oder ein berechtigtes Interesse (z.B. als Kaufinteressent mit Vollmacht) nachweisen. Es wird von den Grundbuchämtern, nicht den Gemeinden, geführt, diese sind örtlich zuständige Abteilungen der Amtsgerichte. Für Kronberg ist das Amtsgericht Königstein im Taunus zuständig. Bitte wenden Sie sich mit Fragen bzgl. des Grundbuchs direkt an das Amtsgericht.