
Unsere Internetseiten sollen für alle Mindener*innen nutzbar sein. Hier finden Sie Informationen zur Bedienung und dem Aufbau unserer Website.
Die Stadt Minden ist bemüht, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Wir orientieren uns an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0. Diese Erklärung gilt für die Internetseiten unter www.minden.de.
Unsere Internetseiten bieten folgende Möglichkeiten:
Textgröße verändern
Oben, in der Kopfleiste unserer Internetseiten, finden Sie die Schaltfläche zum Verändern der Schriftgröße:
Klicken Sie auf die unterschiedlich großen Buchstaben, um ihre Textansicht zu vergrößern oder zu verkleinern.
Sie können den Text auch mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und – wird der Text wieder kleiner.
Kontrast verändern
Ebenfalls oben, in der Kopfleiste unserer Internetseiten, finden Sie die Schaltfläche, mit der Sie den Kontrast verändern können:
Mit einem Klick auf diese Schaltfläche werden Ihnen die Inhalte unserer Internetseiten in schwarz-weiß angezeigt.
Ohne Maus navigieren
Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tab-Taste bedienen. Jeder Klick der Tab-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie die Seite erreichen, die Sie aufrufen möchten, drücken Sie Enter. Zum Scrollen nutzen Sie bitte die Pfeiltasten.
Brotkrumen-Navigation
Neben dem Menü können Sie sich auch auf jeder Seite über die sogenannten "Breadcrumbs" (deutsch: Brotkrumen) orientieren. Sie finden diese Navigation über der Überschrift der jeweiligen Seite. Dort können Sie auch einfach zurück auf andere, übergeordnete Seiten springen.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten, z.B. interaktive Karten, vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen.
Fehlende Alternativtexte / Untertitel
Nicht alle Bilder und Grafiken, Audiodateien und Videos haben einen Alternativtext bzw. Untertitel. Wir sind bemüht, noch fehlende Alternativen zu bereits veröffentlichten Inhalten nachzuarbeiten und bei neu einzustellenden Inhalten umgehend eine Alternative mit anzubieten. Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess. Bei Bildelementen haben dabei informierende Inhalte Vorrang vor rein dekorativen Inhalten. Videodateien werden meist über die Plattform YouTube veröffentlicht, die automatisch generierte Untertitel anbietet.Nicht ausreichende Kontraste
Nicht an allen Stellen unseres Internetauftritts können wir einen ausreichenden Kontrast von Texten und Hintergründen anbieten. Dies bezieht sich hauptsächlich auf grafische Elemente.Linktexte
Wir bemühen uns, Linktexte möglichst aussagekräftig anzeigen zu lassen. Dies ist allerdings nicht immer möglich.Tastaturbedienung
Die Reihenfolge der Tastaturbedienung ist nicht immer schlüssig und teilweise optisch nicht ganz mit zu verfolgen.pdf-Dateien
Unser Angebot an direkt ausfüllbaren pdf-Dateien (wie Antragsformulare u.ä.) ist nicht vollständig barrierefrei. Beim Auswählen eines auszufüllenden Feldes ist nicht immer ein Alternativtext hinterlegt und die Bedienung über die Tab-Taste führt nicht immer in alle auszufüllenden Felder.Kontakt aufnehmen und Barrieren melden
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie auf Einschränkungen in der Barrierefreiheit unserer Internetseiten stoßen! Wir sind für jeden Hinweis dankbar und bemühen uns stetig, unseren Onlineauftritt barrierearmer zu gestalten.
Wenn Sie Verbesserungsvorschläge für unsere Internetseiten haben, können Sie unser Feedback-Formular nutzen oder sich an die Ansprechpartnerinnen (siehe unter "Kontakt") wenden.Schlichtungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien ist in NRW eine Durchsetzungsstelle eingerichtet worden. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um etwaige Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können.
In Hessen ist die Schlichtungsstelle bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen (LBBP) eingerichtet. Auf Antrag befassen sich unabhängige Schlichtungspersonen mit bestehenden Barrieren, um die Einhaltung der Neuregelungen durchzusetzen.
Kontakt: Schlichtungsstelle Hessen
Gesetze und Verordnungen
Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz
Ziel des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) ist es, unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.
Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik
Die Landesregierung bestimmt durch die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE)
- die anzustrebenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,
- die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen,
- die zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 notwendigen Regelungen über den Anwendungsbereich,
- die Informationspflichten bei Internetauftritten und -angeboten, die zur Barrierefreiheit veröffentlicht werden sollen,
- die Methode der Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen sowie der Berichterstattung hierzu und
- das Verfahren, um die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Diese Erklärung wurde am 21.04.2026 erstellt.