Siedlung "Roter Hang" 

Luftaufnahme der Siedlung Roter Hang in Kronberg im Taunus, eingebettet in ein dichtes Waldgebiet mit terrassierten, weißen Flachdachhäusern
© Landesamt für Denkmalpflege Hessen


  • Ensemble Siedlung Roter Hang

    Die Siedlung Roter Hang in Kronberg im Taunus ist ein eindrucksvolles Kulturdenkmal der späten Sechziger- und frühen Siebzigerjahre. Als einheitlich geplante und weitgehend unveränderte Siedlung zeigt sie in großer Dichte und Geschlossenheit die Entwurfsprinzipien einer modernen Teppichsiedlung dieser Zeit, die unterschiedliche Wohnbautypen miteinander kombiniert. Firmengeschichtlich ist die Anlage eng verbunden mit der Firma Braun und ihrem Chefdesigner Dieter Rams, der zu ihrer Entstehung anfänglich beitrug. Die gelungene Umsetzung der terrassierten Bebauung am Roten Hang ist dem Architekten Rudolf Kramer zu verdanken, der sie der Topografie gekonnt anpasste und in die grüne Umgebung einfügte.

    Die Siedlung Roter Hang liegt an der Südflanke des Altkönigs in Kronberg im Taunus. Von ihren obersten Häusern kann man an klaren Tagen bis nach Frankfurt am Main sehen. Sie besteht aus fünfzig winkelförmigen Terrassen-Bungalows, die bergseitig ein- und talseitig zweigeschossig in Erscheinung treten. Diese werden durch drei Zeilen mit insgesamt 19 zweigeschossigen Reihenhäusern und durch ein bis zu viergeschossiges Mehrfamilienhaus ergänzt. Die Bauten werden von hangparallelen Wohnstraßen und dem Gefälle folgenden Treppenwegen erschlossen. 

    Die Bungalows stehen auf privatem, bis zu den Grenzen bebautem Grund. Sie sind maximal zweigeschossig und werden vorwiegend über einen Hof und Lichtkuppeln belichtet. In den Außenwänden gibt es dagegen nur wenige Fenster, so dass die Privatheit, durch die sehr nahe an den Häusern vorbeiführenden Wege und Straßen, nicht beeinträchtigt wird.

    Die Siedlung wurde 2016 unter Denkmalschutz gestellt.

  • Bauen am Roten Hang

    Die Denkmalbehörden und die Stadt Kronberg begleiten die Erhaltung und Entwicklung der denkmalgeschützten Siedlung durch fachliche  Beratung. 

    • Als Erstkontakt und für denkmalrechtliche Genehmigungsverfahren:                                                                        Untere Denkmalschutzbehörde beim Kreisausschuss des Hochtaunuskreises
    • Für die fachliche Beratung, steuerliche Bescheinigung und Zuwendungen:                                                              Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Abteilung Bau- & Kunstdenkmalpflege
    • Für die allgemeine Bauberatung von Bauvorhaben:                                                                                                Stadtverwaltung Kronberg, Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt, Fachreferat Stadtplanung

    Mit der Umsetzung einer geplanten Baumaßnahme darf erst begonnen werden, wenn eine denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt.

  • Beratungsgutscheine

    Die Stadt Kronberg im Taunus bietet eine finanzielle Förderung bei baulichen Maßnahmen im Bereich der Siedlung Roter Hang  an und fördert den sachgerechten Umbau von Häusern in der Gesamtanlage durch ein kostenloses Beratungsangebot.

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