Bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Hochtaunuskreises wird das Baulastenverzeichnis für das Kreisgebiet mit Ausnahme der Städte Bad Homburg v. d. H. und Oberursel geführt.
Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, z.B. Grundstückseigentümer oder Käufer (Nachweis erforderlich), erhält Auskunft über die im Baulastenverzeichnis eingetragene Baulast zu oder auf dem Grundstück. Aus Gründen des Datenschutzes ist es notwendig, dass der Antragssteller das berechtigte Interesse nachweist.