Soziales

Drei vertikale Stapel aus goldfarbenen Münzen auf einer Holzoberfläche. Die Stapel werden von links nach rechts höher. Oben auf jedem Stapel sprießt ein kleiner, grüner Setzling mit Blättern


Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung (vergl. BMAS, Grundsicherung).

Da Kronberg im Taunus eine kreisangehörige Stadt ist, ist das Landratsamt des Hochtaunuskreises für soziale Leistungen und somit auch für die Grundsicherung zuständig.

Die Stadt Kronberg im Taunus unterstützt bei der Antragstellung von Sozialleistungen und berät über weitere gesetzliche Hilfen. Hierfür steht montags bis freitags eine offene Sprechstunde von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr in der Hainstraße 5 zur Verfügung. Telefonische Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechstunde sind möglich.

Des Weiteren können in der Außenstelle in der Hainstraße 5 auch Wohnungsanträge gestellt sowie Wohnberechtigungsbescheinigungen beantragt werden.


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