
Bürgerinnen und Bürger, die auf finanzielle Unterstützung durch den Staat angewiesen sind, erhalten bei der Stadt Kronberg im Taunus Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung von Sozialleistungen. Sie erhalten sowohl Unterstützung bei der Beantragung der Grundsicherungsleistungen für Menschen im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII), als auch bei der Beantragung von Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende (SGB II). Da Kronberg im Taunus eine kreisangehörige Stadt ist, ist das Landratsamt des Hochtaunuskreises für die Erbringung sozialer Leistungen zuständig.
Die Stadt Kronberg im Taunus unterstützt bei der Antragstellung von Sozialleistungen und berät über weitere gesetzliche Hilfen. Hierfür steht montags bis freitags eine offene Sprechstunde von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr in der Hainstraße 5 zur Verfügung. Telefonische Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechstunde sind möglich.
Des Weiteren können in der Außenstelle in der Hainstraße 5 auch Wohnungsanträge gestellt sowie Wohnberechtigungsbescheinigungen beantragt werden.