Baumaßnahmen in der Altstadt       

Ein mehrstöckiges Fachwerkhaus auf einem Bruchsteinsockel, das durch rot-weiß gestreifte Fensterläden auffällt


Die mittelalterlich geprägte Altstadt von Kronberg ist von geschichtlicher, baugeschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung. Die Stadt Kronberg im Taunus ist deshalb bestrebt, die Altstadt als Ganzes zu erhalten, zu pflegen und zu gestalten oder bei bereits eingetretenen Störungen wiederherzustellen. Dieses öffentliche Anliegen wird mit den Bestimmungen der Altstadtgestaltungs- und der Altstadterhaltungssatzung verfolgt, die den Grundstückseigentümern besondere gestalterische Pflichten auferlegen. Im Gegenzug bietet die Stadt Kronberg im Taunus einen Gutschein für eine technisch-konstruktiven Beratung durch das Büro S+P Architekten und einen finanzielle Zuschuss in Höhe von € 500,- bei baulichen Maßnahmen im Bereich der Altstadt an. Die Förderung wird nach Maßgabe der Altförderungsrichtlinien für bauliche Maßnahmen wie die Errichtung, die Erneuerung, der Umbau, die Erweiterung, Renovierung oder Restaurierung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen gewährt, die der Altstadtgestaltungssatzung entsprechen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht jedoch nicht. Fragen hierzu können gerne an das Fachreferat Stadtplanung der Stadt Kronberg richten. 

Neben diesen städtischen Regelungen ist die Altstadt als Gesamtanlage ein unbewegliches Kulturdenkmal nach den Vorgaben des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Derjenige, der an einem Kulturdenkmal eine erlaubnispflichtige Maßnahme durchführen möchte (auch, wenn sie evtl. nach den Vorschriften der Hessischen Bauordnung genehmigungsfreigestellt oder baugenehmigungsfrei ist!), benötigt hierfür eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Ansprechpartner hierfür ist die Untere Denkmalschutzbehörde des Hochtaunuskreises, über sie erfolgt auch die Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Liegt eine denkmalrechtliche Genehmigung vor, das Vorhaben entspricht jedoch nicht der Altstadtgestaltungssatzung ist ein Abweichungsantrag gem. § 73 Abs. 4 HBO zu stellen. Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn beide Genehmigungen vorliegen!

  • Photovoltaik in der Altstadt

    Photovoltaikanlagen sind in der Altstadt grundsätzlich genehmigungspflichtig. Wie dies gelingt, welche Beratungs- und Förderangebote es gibt, wurde am Informationsabend "Photovoltaik in der Altstadt - So einfach gelingt die Genehmigung" am 09.06.2026 gezeigt.

  • Altstadtförderung

    Die Stadt Kronberg im Taunus bietet eine finanzielle Förderung bei baulichen Maßnahmen im Bereich der Altstadt an und fördert den sachgerechten Umbau von Häusern in der Altstadt durch ein kostenloses Beratungsangebot.

    Die finanzielle Förderung wird nach Maßgabe der Altförderungsrichtlinien für bauliche Maßnahmen wie die Errichtung, die Erneuerung, der Umbau, die Erweiterung, Renovierung oder Restaurierung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht jedoch nicht.

    Für Baumaßnahmen in der Altstadt setzen Sie sich zuerst mit dem Fachreferat Stadtplanung in Verbindung. Bei Einzeldenkmälern sollte auch die Untere Denkmalschutzbehörde im Vorfeld kontaktiert werden.

  • Denkmalpreis

    Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg soll wieder ein Denkmalpreis vergeben werden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern