
Akteneinsicht bei der Stadt Kronberg
Die Bauakten dürfen bei der Stadt Kronberg nur die Eigentümer eines Grundstücks oder die von ihm schriftlich bevollmächtigten einsehen. Akten werden grundsätzlich nicht ausgehändigt oder versandt, sondern dürfen nur eingesehen werden (Gebühr: 25 €). Sie können aber vor Ort fotografiert werden. Wird die Vervielfältigung einer kompletten Akte gewünscht kann diese von einer Kopieranstalt zu Lasten des Einsichtnehmers erstellt werden.
Akteneinsicht bei der Bauaufsicht des Hochtaunuskreises
Sind Sie nicht Grundstückeigentümer oder von ihm bevollmächtigt und möchten Bauakten einsehen, wenden Sie sich bitte an die Bauaufsicht des Hochtaunuskreises. Eine Akteneinsicht kann nur erfolgen, wenn das konkrete Aktenzeichen (bzw. Bauscheinnummer) benannt wird. Sollten Sie das Aktenzeichen nicht kennen, können Sie dieses bei der Stadt Kronberg telefonisch oder per E-Mail erfragen.