Kronberg-Pass

Mehrere Arme und Hände von Kindern liegen in der Bildmitte als Zeichen von Gemeinschaft übereinander gestapelt. Im unscharfen Hintergrund sind bunte Spielsteine aus Kunststoff auf einer Rasenfläche zu erkennen


Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kronberg im Taunus haben ab dem 07.07.2025 die Möglichkeit, den Kronberg-Pass zu erhalten. Berechtigt für den Pass sind Personen, die von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitssuchende -Bürgergeld (SGB II) leben. Bürgerinnen und Bürgern soll auf diese Weise ermöglicht werden, das Vereinsleben und Institutionen im Stadtgebiet vergünstigt oder kostenlos zu nutzen, kennenzulernen und zu erleben.

Der Kronberg-Pass ist immer für ein Kalenderjahr gültig. Er beinhaltet Wertmarken, die bei den teilnehmenden Vereinen und Institutionen eingesetzt werden können.

Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bewilligungsbescheid nach dem SGB II oder SGB XII
  • Aktuelles Passfoto der Antragstellerin / des Antragsstellers
  • Für jedes Familienmitglied muss ein eigener Antrag gestellt werden


Sollten Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen oder die Unterlagen abgeben wollen, so können Sie dies an folgenden Orten tun:

  • montags bis freitags von 8-12 Uhr in der Hainstraße 5 im Dachgeschoss,
  • mittwochs von 12-14 Uhr im internationalen Frauentreff (Café Kollektiv in der Adlerstr. 2) oder
  • mittwochs von 14:30-15:30 Uhr im Ernst-Winterberg-Haus.


Durch den Kronberg-Pass erhalten Sie Zugang zu weiteren kulturellen Angeboten im Rhein-Main-Gebiet. Sowohl den Antrag auf den „Kulturpass“ beim Verein Kultur für ALLE e.V., als auch den Antrag für das Angebot „KulturLeben Hochtaunus“ können Sie ebenfalls im Fachreferat Soziales, Senioren und Integration stellen.

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