Magistrat

Nahaufnahme eines Konferenzbereiches mit Fokus auf die Bestuhlung. Im Vordergrund stehen mehrere Design-Bürostühle aus braunem Leder mit Chromgestell an einem glänzenden, ovalen Echtholztisch. Auf dem Tisch stehen vereinzelt Kaffeetassen und ein Weinglas auf dunklen Platzsets. Im Hintergrund setzt sich die Sitzreihe an dem geschwungenen Tisch fort, davor hängen bodentiefe, helle Vorhänge, die das Tageslicht sanft filtern


  • Was macht der Magistrat?

    Der Magistrat ist die "Regierung der" oder der „Vorstand des Unternehmens“ Stadt Kronberg im Taunus. Als Verwaltungs- und "ausführendes Organ" trifft der Magistrat Entscheidungen zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten, bereitet Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Darin wird er von der Stadtverwaltung, ihren Fachbereichen der Stadtverwaltung und den Stadtwerken unterstützt.
    Nur der Magistrat ist berechtigt, die Stadt Kronberg im Taunus nach außen hin zu vertreten. Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde.

    Mit Ausnahme des Bürgermeisters wird der Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Er setzt sich derzeit aus dem Bürgermeister, dem Ersten Stadtrat und 11 weiteren ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten zusammen. Bürgermeister und Erster Stadtrat sind hauptberuflich tätig.
    Hauptamtliche Magistratsmitglieder werden für sechs Jahre gewählt; ehrenamtliche für die laufende Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung. Magistratsmitglieder können nie zugleich Stadtverordnete sein und umgekehrt.

    An der Spitze des Magistrats steht der Bürgermeister. Er und der Erste Stadtrat sowie ggf. auch ehrenamtliche Magistratsmitglieder verantworten einen eigenen Geschäftsbereich, das "Dezernat", wobei jedem Dezernat entsprechende Fachbereiche oder Einzelaufgaben zugeordnet sind. Als Kollegialorgan fasst der Magistrat die Beschlüsse mehrheitlich. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich.

    Der Magistrat nimmt an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung teil. In den Sitzungen der Ausschüsse wird er in der Regel durch den zuständigen Dezernenten vertreten. In diesen Gremien haben die Magistratsmitglieder zwar immer das Rederecht, dürfen sich jedoch nicht an Abstimmungen beteiligen.

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