Gemäß § 7 der Hessischen Bauordnung (HBO) sind Teilungen von Grundstücken, die bebaut sind oder bebaut werden dürfen, genehmigungspflichtig.
Die Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung ist bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Hochtaunuskreises einzureichen und ein Ausdruck aus dem Liegenschaftskataster mit Eintragung der beabsichtigten Teilung und der Bestandsbebauung beizufügen.
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Genehmigung versagen, wenn durch die beabsichtigte Teilung Verhältnisse entstünden, die den Vorschriften des Bauordnungsrechts entgegenstehen.
Nähere Informationen zur Antragsstellung und zum Verfahren erhalten Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beim Hochtaunuskreis.
erforderl. Formular: BAB 02