Der Mietspiegel ist gemäß § 558 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Nur Städte und Gemeinden über 50.000 Einwohnern sind gemäß § 558c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen und alle zwei Jahre der Marktentwicklung anzupassen.
Die Stadt Kronberg im Taunus mit ihrer weit darunter liegenden Einwohnerzahl hat keinen Mietspiegel erstellt.