Aufhebungssatzung zur Straßenbeitragssatzung

Aufgrund der §§ 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl. I S. 247) in Verbindung mit §§ 5, 51, 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus in der Sitzung am 13.10.2022 folgende

Aufhebungssatzung zur Straßenbeitragssatzung (StrBS)

der Stadt Kronberg im Taunus vom 02.06.2006,
i.d.F. der 2. Änderung vom 02.05.2019, 

beschlossen:

Artikel 1

Die Straßenbeitragssatzung der Stadt Kronberg im Taunus vom 02.06.2006 in der Fassung der 2. Änderung vom 02.05.2019 wird mit Rückwirkung zum 01.01.2022 aufgehoben.

Artikel 2

Diese Aufhebungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt, und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Kronberg im Taunus, den 07.11.2022

Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus

Christoph König (Bürgermeister)

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