Parken in Kronberg


In Kronberg im Taunus stehen zahlreiche kostenfreie als auch kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung,  . 

Parken mittels Parkschein
Für die Benutzung der Parkplätze ist ein Parkschein zu lösen. Der Parkschein ist von außen gut lesbar hinter der Windschutzscheibe im Fahrzeug auszulegen. Parkscheinpflicht besteht werktags zwischen 09.00 Uhr und 19.00 Uhr und Samstags bis 14.00 Uhr.
In der Hainstraße und der Frankfurter Straße werktags bis 20.00 Uhr und Samstags bis 14.00 Uhr.

  
Sonderparkplätze für schwerbehinderte Menschen
Ebenfalls stehen im Stadtgebiet verteilt Sonderparkplätze für Schwerbehinderte zur Verfügung. Diese Parkplätze sind landesweit durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers gekennzeichnet. 

  
Die zulässige Höchstparkdauer auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte beträgt 24 Stunden. Sie sollen vor bestimmten Einrichtungen (z.B. Arztpraxis, Behörde) aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme nur so lange belegt werden, wie dies für die Nutzung der Einrichtung erforderlich ist. 
  
Das Parken mit Fahrzeugen auf Sonderparkplätzen für Schwerbehinderte ist nur dann gestattet, wenn der blaue EU-einheitliche Parkausweis gut sichtbar im Fahrzeug ausliegt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde. 

Parkhaus Berliner Platz
Kurzparker
30 Minuten

0,70 €

60 Minuten

1,40 €

90 Minuten

2,10 €

Dauerparker
Tag + Nacht

89,00 € / Monat

Tag  (07:00 Uhr-19:00 Uhr)

59,00 € / Monat

Nacht (19:00 Uhr-07:00 Uhr)

41,00 € / Monat 

Öffnungszeiten
Werktags

7.00 - 1.00 Uhr

Sonn- und Feiertage

7.00 - 1.00 Uhr

Dauerparkplätze

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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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    Alt
    I
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    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

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    Ansicht verkleinern

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