"Kronberger Wasserampel"


Aktueller Stand der Wasserampel

Aktuell steht die Ampel auf: Rot!


Nähere Informationen zu den Ampelphasen

  • Ampel ist grün

    Der derzeitige Trinkwasserverbrauch in Kronberg liegt deutlich unter dem bisherigen Tageshöchstwert. Die Versorgung ist durch die eigene Wassergewinnung der Stadtwerke Kronberg sowie einen moderaten Fremdwasserbezug über den Wasserbeschaffungsverband Taunus zuverlässig gewährleistet.

    Eine Entnahme aus dem Trinkwassernetz ist momentan ohne Einschränkungen möglich. Wir bitten jedoch, die aktuelle Ampelphase im Blick zu behalten und bei einem möglichen Umschalten entsprechend umsichtig zu handeln.

  • Ampel ist gelb

    Der Trinkwasserverbrauch liegt seit mehreren Tagen nahe dem bisher gemessenen Tagesspitzenwert.

    Die örtlichen Gewinnungsanlagen arbeiten bereits mit voller Förderleistung, und auch der Bezug von Fremdwasser über den Wasserbeschaffungsverband Taunus nähert sich der maximal verfügbaren Menge. Um die Trinkwasserversorgung weiterhin sicherzustellen, ist es dringend notwendig, den Verbrauch zu reduzieren.

    Bitte beachten Sie daher folgende Regeln:

    • Verwenden Sie Trinkwasser sparsam und nur dort, wo es wirklich notwendig ist.
    • Gartenbewässerung: maximal zweimal pro Woche.
    • Der Rasen sollte nicht mehr bewässert werden.
    • Kein Trinkwasser für das Waschen von Fahrzeugen sowie die Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Flächen verwenden.
    • Pools, Zisternen und sonstige Wasserspeicher dürfen nicht mit Trinkwasser befüllt werden.
    • Wenn Sie größere Wassermengen benötigen (z. B. bei Bautätigkeiten über Standrohre), stimmen Sie dies bitte vorab mit dem Wasserwerk der Stadt Kronberg ab.

    Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, damit die Trinkwasserversorgung in Kronberg auch in den kommenden Tagen und Wochen gesichert bleibt.

  • Ampel ist rot

    Der Trinkwasserverbrauch in Kronberg erreicht seit mehreren Tagen Tagesspitzenwerte und kann nur noch durch den maximal möglichen Bezug von Fremdwasser über den Wasserbeschaffungsverband Taunus gedeckt werden.

    Um die Trinkwasserversorgung in Kronberg sowie die Bereitstellung von Löschwasserreserven weiterhin sicherzustellen und einen Trinkwassernotstand zu vermeiden, wird dringend zur Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs aufgerufen!

    Wir appellieren daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, ergänzend zu den Vorgaben der gelben Ampel, folgende Maßnahmen einzuhalten:

    • Verzichten Sie auf die Verwendung von Trinkwasser zum Waschen von Fahrzeugen, zur Außenreinigung von Gebäuden, Terrassen oder ähnlichen Flächen.
    • Befüllen Sie keine Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeicher mit Trinkwasser.
    • Unterlassen Sie die Garten- und Rasenbewässerung. (Die Bewässerung von Nutz- und Balkonpflanzen ist hiervon ausgenommen.)
    • Bewässern Sie Neuanpflanzungen nur noch moderat.
    • Verzichten Sie auf die Entnahme von Trinkwasser über Standrohre.

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um die Trinkwasserversorgung in Kronberg im Taunus auch weiterhin sicherzustellen.

  • Der Trinkwassernotstand

    Wenn die Trinkwasserspitzenverbräuche sehr hoch sind und gleichzeitig unsere maximale Eigenwasserförderung ausgeschöpft ist sowie der Fremdwasserbezug nicht mehr ausreicht, um den Bedarf auszugleichen, kann der notwendige Versorgungsdruck im Trinkwassernetz nicht mehr aufrechterhalten werden.

    In diesem Fall liegt ein Trinkwassernotstand vor. Der Trinkwassernotstand wird durch den Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus gemäß der „Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Kronberg im Taunus über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung“ festgestellt. Verbotene Nutzungen während eines Trinkwassernotstands

    Folgende Verwendungen von Trinkwasser sind untersagt:

    • Beregnen, Berieseln, Bewässern und Begießen von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, Gärten und Kleingärten.
    • Befüllen von Zisternen, Teichen oder ähnlichen Anlagen.
    • Besprengen oder Reinigen von Hof-, Straßen- und Wegeflächen, Grünanlagen, Parkanlagen, Spiel- und Sportplätzen, Terrassen, Dächern sowie sonstigen Anlagen und Bauwerken.
    • Betrieb von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken, Fischbecken, privaten Freibädern oder ähnlichen Einrichtungen.
    • Kühlen oder Reinigen von Anlagen und Gegenständen am fließenden Wasserstrahl oder durch Berieseln sowie die Nutzung von Trinkwasser zum Betrieb von Klimaanlagen.
    • Waschen von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (z. B. Einsatzfahrzeuge).
    • Berieseln von Baustellen, etwa bei Abbrucharbeiten zur Reduzierung von Staubentwicklung, sofern dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist.

    Zulässige Nutzung von Trinkwasser
    Trinkwasser darf während des Notstands nur noch für den menschlichen Gebrauch verwendet werden, insbesondere für: die Zubereitung von Mahlzeiten, die Verwendung zum Trinken die Körperpflege, die Reinigung im Haushalt und zum Trinken.

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    2. Farben umkehren

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  • Bildschirmlupe

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