Elternbeiräte

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Die von den Klassenelternschaften gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt.

    An Schulen bzw. in Schuljahrgängen, die keine Jahrgangsklassen bilden, treten anstelle der Klassenelternschaft die Jahrgangselternvertreterinnen und Jahrgangselternvertreter und in den beruflichen Schulen mit Teilzeitunterricht die Abteilungselternbeiräte. Entscheidungen der Schulkonferenz, mit denen im Zuge der gestärkten Eigenverantwortlichkeit der Schulen das Unterrichtswesen der Schule gestaltet wird, bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats.

    Der Schulelternbeirat muss wesentlichen Entscheidungen der Schul- und der Gesamtkonferenz zustimmen, u. a. der Entscheidung über das Schulprogramm. Er hat auch ein Mitbestimmungsrecht bei Einrichtung und Beendigung eines Schulversuchs und bei der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule. Hinzu kommen Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte. Kreis- und Stadtelternbeiräte, die ebenso wie der Landeselternbeirat von Delegierten der Schulelternbeiräte gewählt werden, haben u. a. ein Anhörungsrecht bei Schulentwicklungsplänen der Schulträger.

    Landeselternbeirat

    Der Zustimmung des Landeselternbeirats bedürfen:

    • allgemeine Bestimmungen über Bildungsziele und Bildungsgänge, insbesondere in Kerncurricula, Lehrplänen und Prüfungsordnungen, soweit sie das Unterrichtswesen der Schulen gestalten,
    • allgemeine Bestimmungen, welche die Aufnahme in weiterführende Schulen und die Übergänge zwischen den Bildungsgängen regeln,
    • allgemeine Richtlinien für die Auswahl von Lernmitteln und
    • allgemeine Schulordnungen, soweit sie das Unterrichtswesen gestalten.

    Darüber hinaus stehen dem Landeselternbeirat Anhörungsrechte sowie ein Auskunfts- und Vorschlagsrecht gegenüber dem Kultusministerium zu. Zustimmungspflichtige Maßnahmen sind mit dem Ziel der Verständigung mit den Elternvertretungen zu erörtern.

    Informationen über Elternmitbestimmungsrechte an Hessens Schulen sind in der Broschüre "Worüber Eltern in Hessen informiert sein sollten. Mitbestimmung und Mitwirkung der Eltern in Hessens Schulen" nachzulesen, die der Landeselternbeirat auf Bestellung kostenpflichtig abgibt. Daneben sind weitere Publikationen über die Homepage des Landeselternbeirates verfügbar.

  • Rechtsgrundlage

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