Personalausweis beantragen

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.

    Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

    Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

    Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein

    Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.

    In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
      • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist
      • bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
      • Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist
    Spezielle Hinweise für Stadt Kronberg

    Seit dem 1. Mai 2025 werden biometrische Lichtbilder für Reisepässe und Personalausweise nur noch digital akzeptiert. Das bedeutet, dass Fotos für diese Ausweisdokumente entweder direkt in der Behörde aufgenommen oder von einem zertifizierten Fotografen digital und medienbruchfrei übermittelt werden müssen. Gedruckte Passbilder werden nicht mehr akzeptiert.

  • Rechtsgrundlage

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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  • Schriftgröße

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  • Farben umkehren

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    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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    8

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    Ansicht verkleinern

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    Einschalten / Ansicht vergrößern

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