Altstadt

Baumassnahmen in der Altstadt       


  • Ensemble Altstadt

    Die mittelalterlich geprägte Altstadt von Kronberg ist von geschichtlicher, baugeschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung. Die Stadt Kronberg im Taunus ist deshalb bestrebt, die Altstadt als Ganzes zu erhalten, zu pflegen und zu gestalten oder bei bereits eingetretenen Störungen wiederherzustellen. Dieses öffentliche Anliegen wird mit den Bestimmungen der Altstadtgestaltungs- und der Altstadterhaltungssatzung verfolgt, die den Grundstückseigentümern besondere gestalterische Pflichten auferlegen. Im Gegenzug bietet die Stadt Kronberg im Taunus einen Gutschein für eine technisch-konstruktiven Beratung durch das Büro S+P Architekten und einen finanzielle Zuschuss in Höhe von € 500,- bei baulichen Maßnahmen im Bereich der Altstadt an. Die Förderung wird nach Maßgabe der Altförderungsrichtlinien für bauliche Maßnahmen wie die Errichtung, die Erneuerung, der Umbau, die Erweiterung, Renovierung oder Restaurierung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen gewährt, die der Altstadtgestaltungssatzung entsprechen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht jedoch nicht. Fragen hierzu können gerne an das Fachreferat Stadtplanung der Stadt Kronberg richten. 

    Neben diesen städtischen Regelungen ist die Altstadt als Gesamtanlage ein unbewegliches Kulturdenkmal nach den Vorgaben des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Derjenige, der an einem Kulturdenkmal eine erlaubnispflichtige Maßnahme durchführen möchte (auch, wenn sie evtl. nach den Vorschriften der Hessischen Bauordnung genehmigungsfreigestellt oder baugenehmigungsfrei ist!), benötigt hierfür eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Ansprechpartner hierfür ist die Untere Denkmalschutzbehörde des Hochtaunuskreises, über sie erfolgt auch die Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Liegt eine denkmalrechtliche Genehmigung vor, das Vorhaben entspricht jedoch nicht der Altstadtgestaltungssatzung ist ein Abweichungsantrag gem. § 73 Abs. 4 HBO zu stellen. Mit der Umsetzung darf erst begonnen werden, wenn beide Genehmigungen vorliegen!

  • Photovoltaik in der Altstadt

    Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Altstadt sind eingeladen, am Donnerstag, den 30. März 2023 an der Informationsveranstaltung „Photovoltaik in der Altstadt“ von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Raum Fuchstanz/Herzberg der Stadthalle am Berliner Platz teilzunehmen. Im Anschluss an einen Vortrag stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Kronberg und der Unteren Denkmalschutzbehörde des Hochtaunuskreises für Fragen zur Verfügung.

    In der zweiten Jahreshälfte 2022 erreichten die Stadtverwaltung Kronberg immer wieder Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu den Möglichkeiten in der Altstadt Photovoltaikanlagen zu installieren. Nicht mit den Fachbehörden abgestimmt, können die modernen Anlagen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der denkmalgeschützte Gesamtanlage führen und entsprechen dann nur bedingt der städtischen Altstadtgestaltungssatzung. Konkrete Anträge sind aufgrund von Unsicherheiten in der Beurteilung oft erst gar nicht gestellt worden. Da der Ausbau der Solarenergie ein wesentlicher Bestandteil des ehrgeizigen Klimaziels der Stadt bis 2035 klimaneutral zu werden ist, entstand die Idee durch eine Informationsveranstaltung für mehr Transparenz zu sorgen.

    Etwa zur gleichen Zeit veröffentlichte das Ministerium für Wirtschaft und Kunst als Oberste Denkmalschutzbehörde eine Richtlinie zur Genehmigung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, die im Dezember vom Landesamt für Denkmalpflege durch eine Handreichung ergänzt wurde. Auf dieser Grundlage bietet sich nun die Möglichkeit die Bürgerinnen und Bürger der Altstadt auf dem Weg in die Klimawende mitzunehmen.

    Die gezeigte Präsentation finden Sie hier zum Download:


  • Altstadtförderung

    Die Stadt Kronberg im Taunus bietet eine finanzielle Förderung bei baulichen Maßnahmen im Bereich der Altstadt an und fördert den sachgerechten Umbau von Häusern in der Altstadt durch ein kostenloses Beratungsangebot.

    Die finanzielle Förderung wird nach Maßgabe der Altförderungsrichtlinien für bauliche Maßnahmen wie die Errichtung, die Erneuerung, der Umbau, die Erweiterung, Renovierung oder Restaurierung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht jedoch nicht.

    Für Baumaßnahmen in der Altstadt setzen Sie sich zuerst mit dem Fachreferat Stadtplanung in Verbindung. Bei Einzeldenkmälern sollte auch die Untere Denkmalschutzbehörde im Vorfeld kontaktiert werden.

Ansprechpartner Altstadtberatung                                               Ansprechpartner Fördermittelantrag

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