Bebauungsplan Nr. 157 Am Auernberg

| Aufstellungsbeschluss | 18.04.2024 |
| Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB | 08.04. 2026 - 08.05.2026 |
| Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB | Schreiben vom 30.03.2026 |
Grundlage der Planung ist der im Februar 2025 beschlossene "städtebauliche Rahmenplan Gewerbe im Bereich Kronberg Süd". Planziel ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Während der oben genannten Auslegungsfrist hat jedermann die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Anregungen und Hinweise können per E-Mail an beteiligungsverfahren@plan-es.com gesendet werden.
Zusätzlich können diese auch schriftlich an den Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus oder per E-Mail an beteiligung@kronberg.de gesendet oder zu Protokoll bei Einsichtnahme vor Ort abgegeben werden.