BEBAUUNGSPLAN NR. 123 A
HAINSTRASSE | FRANKFURTER STRASSE | BLEICHSTRASSE

Aufstellungsbeschluss | 01.03.2001 |
Beteiligung der Öffentlichkeit | 19.03.2001 - 20.04.2001 |
Satzungsbeschluss | 07.02.2002 |
Rechtskraft | 06.03.2002 |
Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1990.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des geplanten Bauvorhabens. Dieses sieht eine städtebauliche Neuordnung der Fläche vor.
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