BEBAUUNGSPLAN NR.124 - Hardtbergweg
Aufstellungsbeschluss | 13.05.1993 |
Beteiligung der Öffentlichkeit | 31.01.1996 - 04.03.1996 |
Satzungsbeschluss | 13.03.1997 |
Rechtskraft | 09.04.1997 |
Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1990.
Der Bebauungsplan wurde aufgestellt mit dem Ziel, neues Wohnbauland zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig die damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen für den Naturhaushalt möglichst niedrig zu halten. Bebauungen mit ihrer notwendigen Erschließung sind deshalb maßvoll und behutsam in die vorhandene Gebietsstruktur einzufügen.