Akteneinsicht - Bauscheinnummer

Akteneinsicht - Bauscheinnummer

  • Akteneinsicht bei der Stadt Kronberg

    Die Bauakten dürfen bei der Stadt Kronberg nur die Eigentümer eines Grundstücks oder die von ihm schriftlich bevollmächtigten einsehen. Um das Grundstückseigentum nachzuweisen, benötigen wir einen unbeglaubigten Grundbuchauszug, der nicht älter als 1 Monat ist. Akten werden grundsätzlich nicht ausgehändigt oder versandt, sondern dürfen nur eingesehen werden (Gebühr: 25 €). Sie können aber vor Ort fotografiert werden. Wird die Vervielfältigung einer kompletten Akte gewünscht kann diese von einer Kopieranstalt zu Lasten des Einsichtnehmers erstellt werden.

    Sind sie nicht Grundstückeigentümer oder von ihm bevollmächtigt und möchten Bauakten einsehen, wenden sie sich bitte an die Bauaufsicht. Für eine Akteneinsicht bei der Bauaufsicht benötigen sie die Bauscheinnummer, die sie bei der Stadt Kronberg telefonisch abfragen können.

    Für eine Einsicht in die Bauakten bitten wir Sie um eine telefonische Terminvereinbarung.

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  • Akteneinsicht bei der Bauaufsicht

    Eigentümern und von ihnen Beauftragten (z.B. Architekten oder Rechtsanwälte) wird Einsicht in Bauakten gestattet. Aus Datenschutzgründen dürfen die Akten zunächst nur durch Eigentümer (Ausweisung durch aktuellen Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Erbschein oder Grundsteuerbescheid) oder die von diesen bevollmächtigten Personen (Vollmacht erforderlich) eingesehen werden. Alle anderen, zum Beispiel Nachbarn und die von ihnen ggf. beauftragten Dritten, haben ein berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht schriftlich darzulegen. Hierzu muss begründet werden, inwiefern und wozu die Kenntnis der Akte erforderlich ist. In der Regel in diesem Fällen lediglich Einsicht in Lageplan, Baubeschreibung und Ansichten gewährt. 

    Die Akteneinsicht kann durch Akteneinsicht vor Ort bei der Bauaufsicht oder durch Übersendung vor Kopien erfolgen. Eine Akteneinsicht außerhalb der Behörde (z.B. Versendung) ist grundsätzlich nicht möglich. Akteneinsichten vor Ort finden nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt. Eine Akteneinsicht kann nur erfolgen, wenn das konkrete Aktenzeichen (bzw. Bauscheinnummer) benannt wird. Sollten Sie das Aktenzeichen nicht kennen, können Sie dieses bei der Stadt Kronberg erfragen. Die Gebühr für Akteneinsichten (vor Ort oder durch Kopien) beträgt 60,00 € zzgl. den Kosten für Kopien.

    Unterlagen zu Gebäuden, die vor 1945 erbaut wurden, sind zum Großteil im Krieg zerstört worden, so dass hier in der Regel keine Akten mehr vorhanden sind. Bitte erkundigen Sie sich hierzu zunächst auch bei der entsprechenden Kommune.

    Kontakt Hochtaunuskreis - Untere Aufsichtsbehörde:

     Email: archiv60.30@hochtaunuskreis.de