Baumschutz auf Baustellen

Bäume werden durch Baumaßnahmen häufig geschädigt.
Viele der Beschädigungen, die auf den ersten Blick vielleicht harmlos erscheinen, haben ernste Folgen für die Bäume. Durch die Kappung von Wurzeln kann die Standsicherheit gefährdet werden, durch Wunden können Pilze und Fäulniserreger in den Baum eindringen, die erst Jahre später zum Absterben führen.
Deshalb ist es wichtig, dass rechtzeitig Maßnahmen zum Schutz von Bäumen auf Baustellen geplant und umgesetzt werden.
Die Bäume in Kronberg sind in der Regel durch die Baumschutzsatzung geschützt. Für das Bauen im Bereich von Bäumen sind außerdem folgende Regelwerke maßgeblich:
- DIN 18920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau- Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
- R SBB: Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
- ZTV-Baumpflege: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege
Was ist in der Planungsphase wichtig?
- Bereits im Vorfeld von Baumaßnahmen können wichtige Weichen gestellt werden, um Bäume vor Beschädigungen zu schützen.
- Idealerweise werden Baumaßnahmen außerhalb des Baumumfeldes geplant und umgesetzt.
- Wenn dies nicht möglich ist, können Voruntersuchungen sowie die Erstellung eines Baumschutzkonzeptes durch Fachleute sinnvoll sein.
In der Planungsphase sind alle Bäume zu berücksichtigen – städtische Bäume ebenso wie Bäume im Privatbesitz. Auch ist ein Andienungskonzept für die Baustellenlogistik zu erarbeiten.
Bauvorhaben, die Einfluss auf den öffentlichen Grünbestand haben, sind bereits in der Planungsphase der Stadt Kronberg (Umweltreferat), jedoch spätestens 8 Wochen vor Beginn der Bauausführung anzuzeigen. So können frühzeitig Maßnahmen zum Schutz betroffener Bäume abgestimmt werden. Gemeinsam können die Parameter für die Erstellung eines Baumschutzkonzeptes festgelegt werden. So werden der störungsfreie Bauablauf sowie der Schutz des Baumbestandes und der Grünflächen gewährleistet. Die Stadt Kronberg empfiehlt die Einbindung eines Baumsachverständigen.
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Was ist in der Bauphase zu berücksichtigen?
In der Phase der Einrichtung der Baustelle kann das erarbeitete Baumschutzkonzept umgesetzt werden:




Im Wurzelbereich von Bäumen gilt:
- Keine Bodenverdichtung durch Befahren oder das Lagern von Baustoffen, Maschinen und/oder Baustelleneinrichtungen

- Keine Bodenverdichtung als bautechnische Maßnahme im Wegebau


- Kein Bodenauftrag oder -abtrag innerhalb des Kronentraufbereichs + 1,50 m, der Abstand beträgt das 4-fache des Stammumfangs, jedoch mindestens 2,5 Meter

- Keine Verunreinigungen des Bodens mit Lösemitteln, Mineralölen, Säuren, Laugen, Farben, Lacken, Zement oder sonstigen Betriebsstoffen)

- Keine Freistellung einzelner Bäume

- Keine Herstellung von Baugruben, Mulden und Gräben
- Keine Veränderung der Standortbedingungen durch Erosion, Grundwasserabsenkung und Entstehung von Staunässe
- Graben im Wurzelbereich nur in Handarbeit oder mit dem Saugbagger

- Wurzelverletzungen und -kappungen vermeiden. Wurzeln dicker als 2 cm müssen erhalten werden.

- Freigelegte Wurzeln müssen abgedeckt und bei trockener Witterung feucht gehalten werden.
- Keine mechanische Beschädigung des Stammes, der Rinde oder des Wurzelfußes des Baumes

- Keine Beschädigung des Baumes durch Abwärme von Baumaschinen.

- Wurzelschonendes Verlegen von Leitungen durch Unterfahren und Horizontalspülverfahren

Schäden an Bäumen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden. Grundsätzlich ist vor allen Arbeiten im Wurzelbereich das Umweltreferat zu informieren.
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