Allgemeines Planungsrecht

Allgemeines planungsrecht

Die  Zulässigkeit von Bauvorhaben geht aus dem Baugesetzbuch (BauGB) hervor. Es wird unterschieden zwischen Bauvorhaben im Bereich eines Bauleitplanes (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan), dem örtlichen Innenbereich (§34 BauGB) und dem Außenbereich (§35 BauGB)

  • Flächennutzungsplan

    Ein Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan wird in der Regel für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Er stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dar.

    Die Stadt Kronberg im Taunus gehört ebenso wie andere Gemeinden in der Metropolregion zum Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main

    Der Flächennutzungsplan für das gesamte Verbandsgebiet, also auch für die Stadt Kronberg im Taunus, wird nicht durch die jeweiligen einzelnen Gemeinden, sondern gemeinsam durch den Regionalverband aufgestellt und auch geändert.

    Informationen zum Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) sowie den weiteren Aktivitäten des Regionalverbandes finden Sie auf dessen Internetseiten.

    Regionalversammlung Südhessen

    Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main
     069 2577 0
    Poststraße 16
    60329 Frankfurt am Main
    • Informationen zum Regionalen Flächennutzungsplan
  • Bebauungsplan

    Bebauungspläne sind Satzungen, die von der Stadt Kronberg im Taunus in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt werden. Hierbei werden die Öffentlichkeit, die Behörden und die Betroffenen gehört und die Interessen gegeneinander abgewogen. Am Ende steht der Satzungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan rechtskräftig. Der Bebauungsplan bestimmt Art und Maß der baulichen Nutzung und setzt die überbaubaren Grundstücksflächen und Verkehrsflächen fest.

    Hier finden Sie Informationen zu den rechtskräftigen und den sich im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplänen der Stadt Kronberg im Taunus und können diese einsehen und herunterladen. 

    • RegioMap. Interaktiver Kartendienst Finden Sie den gewünschten Bebauungsplan über die Eingabe der Adresse im Suchfeld.
  • Bebauter Innenbereich

    Die Beurteilung von Bauvorhaben in bebauten Innenbereichen, für die es keinen Bebauungsplan gibt, richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
    Dieser § 34 BauGB regelt die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Diese "im Zusammenhang bebauten Ortsteile" sind abzugrenzen vom "Außenbereich". Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben danach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben, das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. 

  • Außenbereich

    Alle Flächen, die nicht innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, sind dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen.

    Die Grundstücke im Außenbereich werden hauptsächlich land- und forstwirtschaftlich genutzt. Das Bauen ist in der Regel im Außenbereich nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um ein sog. privilegiertes Vorhaben, also z.B. bauliche Anlagen, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden, oder Vorhaben, die der öffentlichen Versorgung unter anderem mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser dienen, oder Vorhaben, die einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen.

    Die Errichtung von Gartenhütten ist im Außenbereich nicht gestattet.

    Ansprechpartner beim Kreisausschuss des Hochtaunuskreises:

    Untere BauaufsichtsbehördeUntere Naturschutzbehörde
    Zarko Krsek
    Christian Annussek
     06172 999 6318
     06172 999 6002
    Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
    61352 Bad Homburg v. d. Höhe
    Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
    61352 Bad Homburg v. d. Höhe
    • Bauvoranfragen
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    • Fragen des Bauordnungsrechts
    • Fragen zu gesetzlichen Vorgaben im Bereich Arten- und Biotopschutz
    • Prüfung von Plan- und Bauunterlagen aus naturschutzrechtlicher Sicht

Ansprechpartner im Fachreferat Stadtplanung:

  • Zu allgemeinen Fragen des Planungsrechts
  • Wir bitten für die Bauberatung vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
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