151 Bahnhofsquartier Baufeld VI

 BEBAUUNGSPLAN NR. 151                                         Bahnhofsquartier Baufeld VI - Schillergärten

 

Aufstellungsbeschluss11.06.2016
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  und 
Einholung von Stellungnahmen der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange                                                                                   
15.02.2017 - 17.03.2017
Beteiligung der Öffentlichkeit  und
Einholung von Stellungnahmen der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange 
28.09.2017 - 31.10.2017
Satzungsbeschluss12.04.2018

Rechtskraft

14.06.2018

Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1990.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung und die Errichtung von sechs Wohnhäusern und eines Büro- und Geschäftshauses geschaffen. Das Planziel ist die vorhabenbezogene Festsetzung der zulässigen Art der baulichen Nutzung in Verbindung mit der Schaffung von Stellplätzen, grünordnerischen Festsetzungen sowie bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften. 

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