123/1 Opel-Zoo, 1. Änderung

Bebauungsplan Nr. 123/1                                            Opel-Zoo, 1. Änderung


Der Bebauungsplan ersetzt den bis dato rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 123 Opel-Zoo.

Aufstellungsbeschluss13.12.2012
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping-Termin)23.09.2013
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB im Zuge des Bürgerbeteiligungsverfahrens „www.opel-zoo-mitreden.de“09.10.2013-23.11.2013
Billigungsbeschluss zur Offenlegung des Planentwurfs04.12.2014
Erneuter Billigungsbeschluss zur Offenlegung des Planentwurfs23.07.2015
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB03.09.2015-05.10.2015
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGBSchreiben vom 25.08.2015
Billigungsbeschluss zur erneuten Offenlegung des Planentwurfes19.11.2020
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB18.12.2020 - 10.02.2021
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Schreiben vom
14.12.2020
2. Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
17.06.2021 - 08.07.2021
2. Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Schreiben vom 14.06.2021
Satzungsbeschluss28.10.2021
Rechtskraft20.11.2021

Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1990.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 123 „Opel-Zoo“ ist es, einen planungsrechtlichen Rahmen zu schaffen, der den Fortbestand und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Opel-Zoos unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bürger*innen nachhaltig sichert. Mit der Bebauungsplanänderung soll dem Opel-Zoo ein zusammenhängendes Betriebsgelände mit einer arrondierten, geschützten Außengrenze und verbindliche Leitlinien für die Weiterentwicklung zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der durch den Zoo verlaufende Teil des öffentlichen Weges eingezogen werden. Des Weiteren sollen die rechtskräftigen Festsetzungen für bauliche Anlagen innerhalb des Zoos im Sinne landschaftsgestalterischer und tierschutzgerechter Zielvorstellungen angepasst, sowie eine Verbesserung der Parkplatzsituation mit einem insgesamt effizienteren Parkraummanagement erzielt werden.

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